Der Ort des Betriebsrats in der sozialen Topographie des Betriebes
Subjektive Erfahrung von Betriebsräten
Zusammenfassung
Seit den 90er Jahren verändert sich die Rolle von Betriebsräten erheblich. Dies gilt nicht nur hinsichtlich deren Beziehung zur Geschäftsleitung, sondern auch zu (heterogener werdenden) Beschäftigtengruppen und zur Gewerkschaft. „Wie erleben und verarbeiten Betriebsräte selbst diesen Wandel ihrer Rolle und wie gelingt es ihnen, handlungs- und gestaltungsfähig zu bleiben?“ Diese Frage stand im Zentrum des Forschungsprojektes mit dem Titel „Subjektive Erfahrung von Betriebsräten“. Ein zentraler Aspekt betriebsrätlicher Erfahrung betrifft die sozio-räumliche Verortung des Betriebsrats in der sozialen Topographie des Betriebes. Die Frage nach dem Ort des Betriebsrats im sozialen Gefüge eines Betriebes wird erstmals im vorliegenden Text untersucht.
Betriebsräte, so kann zusammenfassend gesagt werden, erleben ihren Platz gegenüber der Geschäftsleitung sozio-räumlich tiefer und damit von der sozialen Position her niedriger angesiedelt, als dies ihren eigenen Vorstellungen und Ansprüchen entspricht. Dies weist darauf hin, dass sie sich nach wie vor vom Management nicht in dem Maße anerkannt sehen, wie sie das anstreben. Hinsichtlich der Beschäftigten trifft man auf ein komplementäres Phänomen: Ihrem Ideal nach würden sich viele der Befragten gerne mit den von ihnen Vertretenen auf einer Ebene situieren, wobei ihnen jedoch klar ist, dass sie in der sozialen Topographie des Betriebes faktisch über der Belegschaft residieren.
Auch wenn der Ort des Betriebsrats in der sozialen Topographie des Betriebes der Position von mittleren Führungskräften ähnelt, zeigt die vorliegende Studie, dass die Verortung von Betriebsräten paradoxer ist, da diese sich weder dem ‚Oben’ unterzuordnen noch denen ‚unten’ Anweisungen zu geben haben und sie sich oben-drein auf eigentümliche Weise zugleich oben und unten dazugehörig fühlen. Betriebsräte haben sozusagen einen Ort ‚neben-und-zugleich-unter’ der Geschäftsleitung und ‚bei-und-zugleich-über’ der Belegschaft. Diese paradoxe Verortung legt es nahe, den Betriebsrat stärker als dies bisher geschieht, in Kategorien des ‚In-Beziehung-zu’ zu denken, also in seinen heterogenen Beziehungsverhältnissen, die sich nur schwer als zusammenhängende Einheit fassen und in die strukturelle und hierarchische Ordnung einer Organisation einpassen lassen.